Das wesentlichste Unterscheidungskriterium zwischen
Lasten- und
Pflichtenheft liegt m.E. darin, dass das
Pflichtenheft schon Lösungsansätze, je nach Verbindlichkeit (z.B. im Ausschreibungsverfahren) sogar technische Lösungsvorgaben/-vorschläge enthält.
Unbestritten ist, dass das
Lastenheft vom Auftraggeber (ok - das kann trotzdem das Projektteam sein; in diesem Fall muss es aber vom Auftraggeber validiert werden) erstellt wird und weitgehend lösungsneutral gestaltet ist.
Das
Pflichtenheft hingegen umfasst schon Ideen wie das Produkt erstellt/das Vorhaben umgesetzt werden soll; sie dies vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer beschrieben.
Weitere Informationen zum Thema Requirements Engineering finden Sie unter
www.anforderungsmanagement.ch.